Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mink Audio Professional e.K. und apollon lights für die Vermietung und den Verkauf von Veranstaltungstechnik sowie für Dienstleistungen
1. Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit
Mink Audio Professional e.K., Inhaber: Martial Mink, Steinerne Ruhe 17A, 63820 Elsenfeld, und
apollon lights, Inhaber: Ioannis Nibat, Gertrudstraße 1, 63820 Elsenfeld,
im Folgenden jeweils „Auftragnehmer“ genannt.
Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich das Unternehmen, das im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung als Auftragnehmer genannt ist. Werden beide Unternehmen beauftragt, kommt mit jedem Unternehmen ein eigener Vertrag über seinen Leistungsteil zustande. Jedes Unternehmen haftet nur für seinen eigenen Leistungsteil; eine gemeinsame (gesamtschuldnerische) Haftung beider Unternehmen besteht nicht.
2. Anwendungsbereich / Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und seinen Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder Dienstleistungen des Auftragnehmers mieten, kaufen oder sonst in Anspruch nehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch den Auftragnehmer zum Gegenstand hat. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer von der Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor.
3. Vertragsabschluss, Angebote
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.
4. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen
a) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu verwenden.
b) Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt das Lager des Auftragnehmers, Kreuzfeldring 14, 63820 Elsenfeld (OT Rück), soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
c) Der Kunde ist verpflichtet, sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich des Zubehörs unmittelbar nach Übernahme zu überzeugen. Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe vorgebrachte Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen sind ausgeschlossen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren.
5. Techniker
a) Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls einzelvertraglich vereinbart auch zur Bedienung, setzt der Auftragnehmer unter anderem auch externe Techniker ein.
b) Sofern vertraglich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.
c) Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten, sind im Schadensfall der Auftragnehmer und die Techniker von jeder Haftung frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.
d) Setzt der Kunde die Techniker selbst als Tonleute ein, geschieht das aufgrund eines gesondert mit den Technikern zu schließenden Vertrages außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
6. Urheber- und Leistungsschutz
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben. Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet werden. Dies betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
7. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung
a) Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der überlassenen Geräte die Gefahr auf den Kunden über. Dieser haftet auch insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der überlassenen Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, soweit nicht die überlassenen Geräte durch die Techniker oder den Auftragnehmer zum Veranstaltungsort gebracht werden.
b) Die überlassenen Gegenstände gelten als zurückgenommen, wenn der Auftragnehmer die Rücknahme ausdrücklich erklärt oder er die Gegenstände entgegennimmt oder Abbau und Rücktransport durch die Techniker vorgenommen werden.
c) Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich von sämtlichen auftretenden Schäden schriftlich Anzeige (auch per E-Mail möglich) zu erstatten.
d) Notwendige Reparaturen sind zwingend mit dem Auftragnehmer abzustimmen und in jedem Falle fachmännisch auszuführen.
e) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.
f) Der Kunde haftet dem Auftragnehmer für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer entstehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und Ausfallschäden, die dem Auftragnehmer durch das Schadensereignis entstehen (z. B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle).
g) Anfallende Kosten für Reinigung, korrektes Aufwickeln der Kabel und Beseitigung äußerlicher Schäden (z. B. Kratzer) am zurückgelieferten Mietmaterial werden nicht unter 20,00 € berechnet.
h) Der Kunde ist dem Auftragnehmer gegenüber zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten.
i) Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern.
8. Mietzeit, verspätete Rückgabe
a) Die vertraglich vereinbarte Mietzeit beinhaltet sowohl den Tag der Bereitstellung als auch den Tag der Rückgabe der Geräte.
b) Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde dem Auftragnehmer auch ohne Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem hierdurch entstehen (entgangener Gewinn bei Weitervermietung, Mietausfall). Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen Mietpreis, der für die Zeitspanne zwischen der geschuldeten und der tatsächlich erfolgten Rückgabe angefallen wäre.
9. Kündigung
a) Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung in Pkt. b) jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Für den Fall der Kündigung/Stornierung schuldet der Kunde dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn, 85 % des Leistungspreises bis 7 Tage vor Vertragsbeginn, 95 % des Leistungspreises bis 4 Tage vor Vertragsbeginn, sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
c) Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
10. Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und Ansprüche aus Produkthaftung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht. Dies gilt auch für das eigene Verschulden etwaiger Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet der Auftragnehmer auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
11. Konkreter Haftungsausschluss
a) Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand übernommen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dem Kunden durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen. Dies gilt gleichfalls für solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände nutzen.
b) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Techniker, wenn diese vom Kunden mit der Betreuung der zur Verfügung gestellten Geräte durch eigenen Vertrag, z. B. wie unter Pkt. 5 d), beauftragt sind.
c) Kann der Auftragnehmer durch nicht von ihm zu vertretende Umstände (Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen oder Ähnliches) die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu.
d) Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt der Auftragnehmer lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung des Auftragnehmers für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen.
e) Für die Fälle, in denen durch den Auftragnehmer schuldhaft Beschädigungen am überlassenen Film- oder Datenmaterial entstehen oder dieses abhandenkommt, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.
12. Gewährleistung beim Kauf
a) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
b) Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen ein Jahr ab Ablieferung; bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen; für Kaufleute gilt § 377 HGB. Der Auftragnehmer leistet nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürlicher Verschleiß sowie Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung, auf der Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder auf dem Einbau von Teilen beruhen, deren Verwendung weder der Auftragnehmer noch der Hersteller genehmigt hat.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Fall des Rücktritts kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für gezogene Nutzungen verlangen.
e) Sendet ein Unternehmer Ware als mangelhaft ein und liegt kein Mangel vor, berechnet der Auftragnehmer für die Prüfung eine Pauschale von 50,00 € zzgl. MwSt. sowie die Versandkosten.
f) Garantien der Hersteller bleiben unberührt; sie richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
g) Für Schadensersatzansprüche gelten die Ziffern 10 und 11.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Auftragnehmers. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Auftragnehmer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Käufers/Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Aschaffenburg als vereinbart.
Stand: Oktober 2026



